Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleitungen für Ergotherapie meiner Person (Sophia Moosbrugger). Mit der Nutzung einer der genannten Dienstleistungen akzeptiert der/die PatientIn die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2 Termine
2.1 Terminvereinbarung
Ihren Ersttermin vereinbaren Sie am besten telefonisch oder per E-Mail. Falls ich den Anruf nicht persönlich entgegen nehmen kann, hinterlassen Sie mir bitte Name und Telefonnummer auf der Mobilbox. Ich rufe Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück.
2.2 Terminabsage
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage (mindestens 24h) vor Terminbeginn. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auch durch ein SMS/WhatsApp erfolgen.
Da die Termine extra für Sie reserviert sind, bitte ich Sie um Verständnis, dass zu spät abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden müssen.
2.3 Hausbesuche
Sollten Sie auf Grund Ihres Gesundheitszustandes oder Alters nicht in der Lage sein, das Therapieangebot in meiner Praxis wahrzunehmen, biete ich gerne Hausbesuche an. Bitte beachten Sie, dass ich hierfür einen Zuschlag verrechne und der Hausbesuch am Verordnungsschein angeführt ist, um die Kosten dafür refundiert zu bekommen.
3 Therapieablauf
3.1 Therapaie
Für die Dauer der Behandlung stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen in Bezug auf die Behandlung. Dies inkludiert eine individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung (bereitstellen von individuellen Therapiematerialien, Dokumentation).
3.2 Befunde
Eine ausführliche Anamnese ist notwendig für eine fachgerechte Behandlung. Daher fordere ich Sie auf, alle relevanten Befunde (aktuell oder vorangegangen) zur ersten Therapieeinheit mitzubringen.
3.3 Kleidung
Grundsätzlich empfehle ich Ihnen bequeme Kleidung in der Therapie zu tragen, in der Sie sich gut Bewegen und auch Übungen durchführen können.
3.4 Beendigung der Therapie
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte darüber hinaus eine Behandlung notwendig sein, benötigen Sie eine neue chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung, falls eine Rückerstattung erwünscht ist. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung ohne Angabe von Gründen jederzeit abzubrechen. Ich werde die Behandlung abbrechen, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten/vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint, Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten oder unsittliches Verhalten Ihrerseits vorliegt. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie bis dorthin tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe 2.2 Terminabsage).
3.5 Verschwiegenheit
Alle Informationen, die mir gegeben werden, unterliegen laut §11c des MTD-Gesetztes der Verschwiegenheitspflicht. Zum Zweck eines optimalen Behandlungsablaufes wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch mit dem behandelnden Arzt, als auch den weiteren von Ihnen genannten an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen erwünscht ist. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte eine Weitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen sinnvoll sein, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.
3.6 Dokumentation
Ich bin gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht in meinem Eigentum und wird nach Beendigung der Behandlung über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Auf Verlangen von PatientIn, deren gesetzlichen Vertretern oder Bevollmächtigtem, kann Einsicht in diese genommen werden und gegen Kostenersatz Kopien erstellt werden.
4 Organisatorisches
4.1 Ärztliche Verordnung
Der ergotherapeutische Dienst umfasst die eigenverantwortliche Anwendung aller ergotherapeutischen Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung. Daher benötigt der/die PatientIn eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie beim Hausarzt oder behandelnden Facharzt. Sie muss folgende Dinge beinhalten
· persönliche Daten inkl. Versicherungsnummer
· die medizinische Diagnose
· die Anzahl und Art der Behandlung
Es ist auf Grund der freien Wahl des Therapeuten nicht zwingend notwendig, dass bereits ein behandelnder Therapeut angeführt wird, dies kann auch vom mir ausgefüllt / gestempelt werden.
Es ist möglich von einer ärztlichen Verordnung Abstand zu nehmen, wenn es sich bei der Behandlung um eine präventive Leistung handelt. Diese dürfen ausschließlich an gesunden Personen erbracht werden. Sollten Sie jedoch unter Schmerzen oder anderen behandlungsbedürftigen Problemen leiden, so ist es Ihre Pflicht mir dies sofort mitzuteilen.
4.2 Chefärztliche Genehmigung (Bewilligung)
Damit der zuständige Sozialversicherungsträger einen Teil der Kosten übernimmt, muss die ärztliche Verordnung durch die chefärztliche Abteilung der Krankenversicherung bewilligt werden. Sie können sie entweder an die zuständige Leistungsabteilung schicken oder persönlich vorbeibringen.
Solle es Ihnen nicht möglich sein dies zu erledigen übernehme ich diesen Schritt gerne für Sie und maile die Verordnung an die jeweilige Krankenkasse.
Hinweis: aktuell entfällt die Pflicht bei einigen Kassen. Ich informiere Sie gerne unter Vorbehalt über die geltenden Bedingungen Ihrer Krankenversicherung.
4.3 Höhe der Kosten
Die Kosten der Behandlung setzen sich aus den verordneten Einzelleistungen zusammen. Über die für Sie zutreffenden Kosten informiere ich Sie gerne vor Behandlungsbeginn.
4.4 Behandlungskosten und Rückerstattung
Die Kosten der Behandlung setzen sich aus den verordneten Einzelleistungen zusammen. Über die für Sie zutreffenden Kosten informiere ich Sie gerne vor Behandlungsbeginn.
Die Verrechnung der Behandlungskosten erfolgt nach dem Wahlpraxissystem. Am Ende der Therapieserie erhalte Sie eine Honorarnote, die Sie nach Begleichung (Banküberweisung oder Erlagschein) mit der ärztlichen Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können. Gemäß der Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Auch hier Informiere ich Sie gerne (unter Vorbehalt der Entscheidung des Sozialversicherungsträgers) über die für Sie zutreffenden Tarife.
Wenn Sie über eine Zusatzversicherung für physiotherapeutische Behandlungen oder Unfallversicherung verfügst, bekommen Sie bis zu 100% der Kosten refundiert.
4.5 Zahlungsmodus
Ich stelle am Ende der Behandlungsserie eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Therapie. Diese ist bitte per Banküberweisung oder Erlagschein zu begleichen. Die Fälligkeit ist der Honorarnote zu entnehmen.
Bei Zahlungsverzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.
Im Zusammenhang mit nicht rechtzeitig bezahlten Honorarforderungen werden für die erste Mahnung € 10,- für die zweite Mahnung € 25,- und für die dritte Mahnung € 40,- Mahnspesen verrechnet. Die Gesamtkosten ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.
5 Datenschutz
Daten der PatientInnen werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Sie werden zum Zweck der Vertragserfüllung (Dokumentation, Auskunftserteilung, Honorarabrechnung) verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die PatientIn ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die mir zur Verfügung gestellt werden elektronisch gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
6 Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB teilweise oder ganz unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Der Vertrag bleibt demnach im Grundsatz bestehen, wobei unwirksame Klauseln durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächstens kommt.